Sächsischer Gründerinnenpreis 2018
Staatsministerin Petra Köpping: „Es braucht Mut, Visionen umzusetzen.“
Die sächsische Gleichstellungsministerin Petra Köpping hat am 1. August 2017 die Bewerbungsphase für den „Sächsischen Gründerinnenpreis 2018“ eröffnet. Bis zum 31. Oktober 2017 können sich sächsische Gründerinnen und Unternehmerinnen, die sich innerhalb der letzten sieben Jahre selbstständig gemacht haben, darum bewerben. Der Preis wird Anfang 2018 verliehen.
Staatsministerin Köpping zum diesjährigen Start der Bewerbungsphase: „Es braucht Mut, Visionen umzusetzen. Viele Frauen in Sachsen haben diesen Mut. Sie entwickeln ihre Ideen weiter zu tragfähigen Konzepten, gründen Unternehmen und übernehmen Verantwortung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Jede Frau setzt mit ihrer Gründung ein positives Zeichen, dass andere, unentschlossene Frauen zur unternehmerischen Selbstständigkeit ermutigt. Mit dem Sächsischen Gründerinnenpreis möchten wir zeigen, wie stark und vielfältig das sächsische Unternehmerinnentum ist und die Vernetzung von Gründerinnen, Initiativen und Beratungsangeboten unterstützen.“
Über den Preis
Mit dem Sächsischen Gründerinnenpreis ist der Freistaat Sachsen deutschlandweit Vorreiter. Er ist der einzige staatliche Gründerwettbewerb, der explizit Frauen für unternehmerisches Engagement ehrt. Den ersten Sächsischen Gründerinnenpreis hat Sachsens Staatsregierung im Jahr 2008 verliehen. Seitdem haben zehn Unternehmerinnen aus unterschiedlichen Branchen den Preis erhalten und dadurch mehr öffentliche Sichtbarkeit und Beachtung erlangt. Der Sächsische Gründerinnenpreis ist seit 2016 mit einem Preisgeld von 6.000 Euro dotiert.
Nähere Informationen unter: http://www.saechsischer-gruenderinnenpreis.de
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